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Rudi

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Veröffentlicht am Sonntag, den 07. Oktober, 2001 - 20:04:   

Theoretisch ja, es hängt aber von dem Bundesland ab in dem Du angelst, ob dieses auch mit den dortigen Fischereigesetzen konform ist. Nach meiner Kenntnis darf in Bayern z.B. kein gefangener Fisch wieder zurückgesetzt werden. Also töten :F und mitnehmen wenn das Maß und die Schonzeit dies zulassen oder verbuddeln bzw. nach dem abstechen entsorgen. :N
Alles klar?
Mir selber ehrlich gesagt nicht.

Rudi

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