Beko
Bewertung: - Abstimmungen: 0 | Veröffentlicht am Samstag, den 21. April, 2001 - 08:56: | |
Auf was da einige reinfallen ist mir manchmal ein Rätsel, folgende Warnund habe ich eben "reinbekommen":
Sehr geehrte Damen und Herren, seit Freitag, 20.04.2001, erhalten Domain-Inhaber in Deutschland eine sehr professionell gestaltete Rechnung der "Deutschen Domain Ver- waltung (DDV)" mit dem Inhalt: "Für die Online-Schaltung Ihrer Web-Adresse innerhalb der Domain der DDV Deutschland fallen für den Zeitraum von ... bis ... nachfolgend aufgeführte Kosten an. Durch die Zahlung wird das Angebot angenommen. Bei Nichtzahlung wird die Webadresse unter oben angegebener Domain nicht online geschaltet." Diese Aufforderung steht in keinerlei Zusammenhang mit den Leistungen der 1&1 Internet AG bzw. dem DENIC. Wir versichern Ihnen, dass alle bei uns gehosteten Domains online bleiben, auch wenn diese Rechnung nicht bezahlt wird. Wir teilen weiterhin mit, dass wir die Angelegenheit zur Überprüfung an die zuständige Polizeidienststelle weitergegeben haben. Mit freundlichem Gruss Ihr 1&1 New WebHosting-Team
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