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Michel

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Veröffentlicht am Montag, den 14. Mai, 2001 - 20:38:   

Hey Rudi,ich glaube da tröstet es doch etwas das im O.A.V.Das Anfüttern in stehenden Gewässern grundsätzlich untersagt ist,und in Fließgewässer nur in kleinen Mengen zulässig ist.

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